AGB

Das sind unsere Geschäftsbedingungen:

Für die Teilnehmer:innen wird in den nachfolgenden Texten die männliche Form verwendet. Eine Benachteiligung der Geschlechter in Anwendung der Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) ist weder beabsichtigt oder gewollt.

                                   

Organisation

  1. Die Rennleitung wird gebildet aus einem Vertreter des Veranstalters, einem Vertreter des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verbandes e. V. (NRWTV) und dem Wettkampfgericht.
  2. Die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung, den Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer, den Wettkampfbestimmungen, Informationen und Änderungen im Rahmen der Wettkampfbesprechung und die Ordnung der DTU sind von dem Teilnehmer einzuhalten.
  3. Die Rennleitung besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt per Mehrheitsentscheid, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen. Dazu zählt insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage, behördliche Anordnungen) – auch noch zeitlich kurz vor dem Start – die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen sowie eine Neoprenpflicht bzw. ein Neoprenverbot anzuordnen oder die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. Es gelten hierzu die Regelungen aus dem Abschnitt „Änderungen und höhere Gewalt“ dieses Dokuments.

Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite https://www.bonn-triathlon.de/  (Unter-/News Seite) regelmäßig bekannt gegeben. Unterstützend wird ein Abonnement des Newsletters empfohlen.

  1. Die Rennleitung ist berechtigt per Mehrheitsentscheid Teilnehmer und Staffeln auszuschließen bzw. zu disqualifizieren, wenn der Teilnehmer den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder die der anderen Teilnehmer in Gefahr bringt oder durch sein Verhalten die Durchführung der Veranstaltung gefährdet.

Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (z.B. Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).

  1. Für ALLE Teilnehmer ist die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung Pflicht!
  2. Bei Anzeichen von gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers ist die ärztliche Betreuung berechtigt, den Teilnehmer zum Schutz seiner Gesundheit aus dem Rennen zu nehmen.
  3. Die Änderung der Startnummer ist verboten und kann zur Disqualifikation des Teilnehmers führen.


Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  1. Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler.
  2. Das Mindestalter der Teilnehmer richte sich nach der Teilnahme als Einzelstarter oder Mitglied einer Staffel.

Für Einzelstarter: Diese müssen bis zum Wettkampftag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für Teilnehmer an Staffeln: Schwimmen: 14 Jahre, Rad: 17 Jahre, Laufen: 16 Jahre

  1. Jeder Einzel-Teilnehmer muss im Besitz
    a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon Verbandes oder
    b) einer Tageslizenz sein.

Eine Tageslizenz kann während der Online-Registrierung zugebucht oder vor Ort bei Abholung der Startunterlagen erworben werden.

  1. Für Teilnehmer, gleich welcher Sportart, die wegen Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen gesperrt wurden, gilt ein Teilnahmeverbot.
  2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Wettbewerb handelt, der bis zu 6 Stunden andauern kann und daher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Ausreichend Erfahrung im Freiwasserschwimmen wird dringend angeraten.

Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.

  1. Die Teilnahmeberechtigung kann nachträglich für Personen entfallen, denen aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen die Teilnahme am Sportevent zum Zeitpunkt des Starts untersagt ist.
  2. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Mediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. der Fortsetzung) auszuschließen.
  3. Jeder Teilnehmer erklärt sich im Bedarfsfall mit einer medizinischen Behandlung einverstanden
  4. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit einer verdachtsunabhängigen Dopingkontrolle einverstanden, wenn er vom Veranstalter dazu aufgefordert wird.

 

Strecke

  1. Die einzelnen Strecken werden neben der Beschreibung auf dieser Homepage bei der Wettkampfbesprechung ausführlich vorgestellt. Eine Teilnahme ist Pflicht. Informationsmängel wegen Nichtteilnahme hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
  2. Die Rad- und Laufstrecke ist markiert und in regelmäßigen Abständen ausgeschildert. Beim Schwimmen erfolgt der Start von einer Fähre. Der Ausstieg ist markiert. Aufgrund der Strömungsgeschwindigkeit des Rheins ist die Ausstiegstelle rechtzeitig anzuschwimmen. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
  3. Es gibt mehrere Checkpoints in Form von Zeitmatten. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte ansteuern und alle vorgesehenen Matten überqueren.
  4. Jeder Teilnehmer muss für sich aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Eine Unterstützung von außen führt zur Disqualifikation.

 

Zeitnahme & Sanktionen

  1. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch mittels Chip durch einen externen Anbieter. Jeder Einzel-Teilnehmer und jede Staffel erhält beim Check-In am Wechselzonenausgang einen Chip.
  2. Jeder Teilnehmer und jede Staffel ist verpflichtet, den Chip während des Rennens bei sich zu tragen und nach dem Rennen abzugeben. Die Abgabe erfolgt beim Check-Out des Bikes (Bike gegen Chip). Für einen nicht abgegebenen Chip berechnet der Veranstalter 70,00€, die vom angegebenen Konto eingezogen werden.
  3. Die offizielle Startzeit bestimmt der Veranstalter. Diese kann aus sachlichen Gründen (z.B. Unfall auf der Strecke, Wetterlage etc.) kurzfristig geändert werden.
  4. Die Zeitnahme beginnt mit dem Startschuss. Der Start erfolgt in mehreren Wellen. Die Welleneinteilung erfolgt nach Altersklasseneinteilung sowie ggfs. weiteren Kriterien.
  5. Die Zeitanzeige im Zielbereich wird mit dem Startschuss der ersten Startgruppe gestartet. Jedem Start in einer späteren Startgruppe wird eine eigene Startzeit zugeteilt womit sich die Brutto-Rennzeit der Teilnehmer:innen aus der Startzeit der Gruppe und Zielzeit ergibt.
  6. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die angegebenen Checkpoints zu durchlaufen. Maßgeblich für die Beurteilung der Wettkampfzeit ist die Zeitnahme der Rennleitung.
  7. Ende des Rennens:
  8. a) wenn der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert hat bzw. das maximale Zeitlimit erreicht ist,
  9. b) wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für diesen bzw. die Staffel sofort und unverzüglich.
  10. c) Der offizielle Zielschluss wird auf der Internetseite des Veranstalters rechtzeitig bekannt gegeben. Teilnehmer, die das Zeitlimit am jeweiligen Kilometer überschritten haben und nicht in der Lage sind, ihr Tempo zu erhöhen, müssen die Strecke verlassen. Wenn sie entlang der Strecke weiterlaufen möchten, kann dies nur außerhalb des Wettbewerbes auf eigene Verantwortung erfolgen. Die Benutzung von Gehwegen sowie die Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung sind verpflichtend.
  11. Beendet ein Teilnehmer oder ein Staffelmitglied das Rennen aus eigener Entscheidung, besteht die Verpflichtung, dies dem nächsten Offiziellen oder der Rennleitung unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers bzw. Staffel.
  12. Die Sanktionen (Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, sofortiger Ausschluss, Sperre) bei Regelverstößen richten sich nach den Vorgaben und dem Maßnahmenkatalog in der Sportordnung der DTU (s. Pkt 18 der Wettkampfregeln).

 

Ausrüstung

  1. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Vorgaben der aktuellen Sportordnung der DTU entspricht. Der Veranstalter wird die Einhaltung beim Check-in an Wechselzone überprüfen.
  2. Die Beschaffenheitsvoraussetzungen und die Benutzungserlaubnis von Neoprenanzügen richten sich nach den Vorgaben der Sportordnung der DTU. Der Veranstalter wird am Renntag mindestens 30 Minuten vor dem Start die Wassertemperatur und die damit verbundene Notwendigkeit bzw. das Verbot eines Neoprenanzugs bekanntgeben.
  3. Der Veranstalter stellt Schwimmkappen und Startnummern. Die Schwimmkappe muss über die gesamte Schwimmdistanz getragen werden. Die Startnummer ist beim Radfahren auf der Körperrückseite und beim Laufen auf der Körpervorderseite zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt oder sonst unkenntlich gemacht werden.
  4. Jedwede motorische Unterstützung ist verboten.
  5. Beim Radfahren als auch beim Laufen ist das Tragen von Oberkörperbekleidung verpflichtend.
  6. Jeder Teilnehmer ist während der Etappen für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungszonen für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Persönliche Verpflegung darf ausschließlich an den offiziellen Verpflegungsstellen und bis zu 50 Meter vor und nach den Verpflegungsstellen von eigenen Betreuern gereicht werden.
  7. Müllentsorgung (z.B. Flaschen, Verpflegungsverpackungen etc.) ist nur an den gekennzeichneten Stellen (z.B. Mülleimer des Veranstalters) einzuwerfen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.

Die Radausgabe erfolgt nur an Teilnehmer mit übereinstimmender Startnummer und dem dazugehörigen Aufkleber am Rad sowie gegen Abgabe des Zeitmess-Chips.


Sicherheit & Haftung

  1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod, nicht ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können.
    Er bestätigt ferner, dass ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind.
    Dies umfasst insbesondere folgende Risiken, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt:
  • Stürze,
  • Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen,
  • Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben
  • sowie jedwede Gefahren, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, Freiwillige oder das Wetter entstehen.
    Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind.
    Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt.
  1. Die Straßenverkehrsordnung ist zu jeder Zeit einzuhalten.
  2. Auf der gesamten Radstrecke besteht für alle Teilnehmer Helmpflicht. Eine Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation. Der Helmriemen ist vor dem Aufsteigen auf das Rad zu schließen. Der Helmriemen darf erst nach Abstellen des Rades geöffnet und der Helm abgesetzt werden.
  3. Windschattenfahren ist bei allen Wettkämpfen verboten.
  4. Die Benutzung von elektronischen Geräten (DTU SpO §7.3) und Kommunikationsmitteln ist auf allen drei Etappen verboten.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlverhalten resultieren, z.B. wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsordnung, auch wenn diese gegen den Veranstalter gerichtet werden, zu bezahlen bzw. an den Veranstalter zu erstatten.
  6. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
    a) Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
    b) Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
    „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
    c) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
  7. Für die Fahrräder in der Wechselzone gilt folgende Haftung des Veranstalters:
    a) Der Veranstalter lässt die Wechselzone von Helfern überwachen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer.
    Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
    Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
    b) Der Veranstalter gibt rechtzeitig, spätestens auf der Wettkampfbesprechung bekannt, wann die Wechselzone abgebaut wird. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine Bewachung der Fahrräder mehr. Gesichert werden dann nur noch Fahrräder von Teilnehmern, die unverschuldet ihr Rad nicht abholen können (z.B. befindet sich wegen Sturz im Krankenhaus).
    c) Für Schäden an den Fahrrädern, die durch Naturereignisse hervorgerufen wurden (z.B. Sonneneinstrahlung, Hagel, Sturm etc.) besteht keine Haftung des Veranstalters.
    d) Keine Haftung besteht für in der Wechselzone verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
  8. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt, allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Personen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.B. Zuschauer, Gemeinde) vollumfänglich freizustellen. Die Freistellung bezieht sich auf Forderungen und Kosten, die durch ihn verursachte Schäden entstanden sind.

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

Anmeldung, Registrierung und Zahlung

  1. Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung erfolgt über das Portal der Firma DataSport GmbH. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Erst der Erhalt der Bestätigung führt zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
  2. Für die Registrierung sind rechtzeitiges, persönliches Erscheinen bzw. die Vorlage einer Vollmacht, die Vorlage der Meldebestätigung, des Startpasses (ansonsten Tageslizenzgebühr) sowie des Personalausweises erforderlich.
  3. Sollte das Rennen aus einem Grund verlegt, abgesagt oder abgebrochen werden müssen, gelten die Regelungen des Abschnittes „Änderungen und höhere Gewalt“ dieser AGB.
  4. Ein Übertrag des Startplatzes auf eine andere Person ist nur über die in der Ausschreibung beschriebene Ummeldung möglich.
  5. Die Rücknahme der Meldung ist nur unter Vorlage der erhaltenen Anmeldebestätigung gemäß den geltenden Abmeldebedingungen möglich. Dazu bitte über info@bonn-triathlon.de Kontakt aufnehmen.
  6. Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer, aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen, die Teilnahme am Sportevent zum Zeitpunkt des Starts untersagt wird.

Änderungen und höhere Gewalt

  1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das den Veranstalter daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit der Veranstalter nachweist, dass:
    a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und
    b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und
    c) die Auswirkungen des Hindernisses vom Veranstalter nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
    Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b  ) dieser Klausel erfüllen:
  • Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, umfangreiche militärische Mobilisierung;
  • rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen bzw. Regierungsanordnungen,
  • Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
  • Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Telekommunikation, Informationssystemen oder unzureichende Versorgung mit Strom, Wasser, Energie.

    Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihm die Leistungserbringung unmöglich macht, von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit.
    Aus den vorgenannten Gründen kann der Veranstalter die Startzeiten sowie Streckenführungen ändern, die Veranstaltung verkürzen oder vorzeitig abbrechen.
    Er ist ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung aus diesen Gründen bis zu einem Zeitraum von 13 Monaten zu verlegen oder auch komplett abzusagen.
    Schadenersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstigen Aufwendungen und Kosten im Hinblick auf die Veranstaltung, werden in keinem Änderungsfall anerkannt oder ersetzt.

  1. Begonnene Veranstaltungen: Muss der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Startgebühr.
  2. Verlegungen: Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Im Fall der Verlegung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass sich durch die Verlegung eine Überschneidung mit anderen bereits eingegangenen Verpflichtungen ergibt und die Entlassung aus dem Vertrag sowie die Rückerstattung der Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen, aus bereits eigegangenen Verpflichtungen, für diese Veranstaltung beanspruchen.
  3. Absagen: Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder er noch der Teilnehmer zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Startgebühr abzgl. der vom Veranstalter bereits geleisteten Zahlungen. Der verbleibende Betrag wird dem Teilnehmer umgehend zurückerstattet.
    Dies umfasst nicht die ersatzweise Durchführung als Duathlon (Laufen-Radfahren-Laufen) oder Bike & Run (Radfahren-Laufen). In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr, auch nicht anteilig. Es sei denn der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Veranstalter den Umstand für die ersatzweise Durchführung zu vertreten hat.
  1. Teilnahmeverbot aufgrund behördlicher Maßnahmen: Teilnehmern, denen aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Auflagen, die Teilnahme am Sportevent zum Zeitpunkt des Starts untersagt wird, z.B. nicht geimpfte Teilnehmer bei behördlicher Vorgabe einer 2G-Regelung (nur geimpfte oder genesene Teilnehmer), haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann, aus dem eindeutig hervorgeht, dass einer Immunisierung des Teilnehmers gesundheitliche Gründe entgegenstehen.


Medienrechte / Bild und Tonrechte

Mit der Anmeldung überträgt der Teilnehmer das Recht an den Veranstalter mit der Erteilung der Erlaubnis

  • Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Veranstalter, durch vom Veranstalter beauftragte Dritte oder durch Medien gemachten Fotos,
  • Filmaufnahmen oder sonstige bildliche und akustische Aufzeichnungen und deren Vervielfältigungen
  • sowie Interviews der Teilnehmer ohne Anspruch auf Vergütung

als Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Video, CDs, DVDs, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten.

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sämtlicher Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht nicht. link: https://www.bonn-triathlon.de/wp-content/uploads/pdf/ausschreibung.pdf

 

Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung / Werbung

  1. Die Bereitstellung der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Bankdaten) bei der Anmeldung ist für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich und daher zwingend. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen im Internet weitergegeben werden. Die Datenerhebung und Verarbeitung erfolgt durch den Veranstalter und die Firma Datasport GmbH / Abavent GmbH, die sich die Daten gegenseitig zur Verfügung stellen.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Wohnorts, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) einverstanden.
  3. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter jederzeit schriftlich per Briefpost oder E-Mail widersprechen.


Doping

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Anerkennung der Anti Doping Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Versicherung des/der Teilnehmers:inn, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Die Unrichtigkeit der Angaben des Teilnehmers, wie vorstehend beschrieben, hat zur Folge, dass der Teilnehmer alle vertraglichen Ansprüche verliert und bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurückerstatten muss.
  • Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an einer angeordneten Dopingkontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes wird Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
  • An der Teilnahme, nach der Veranstaltung, durch eine Anti Doping Organisation durchgeführte Dopingkontrolle, sind die ausgewählten Teilnehmer verpflichtet. Ein bestätigtes Dopingvergehen führt nachträglich zur Disqualifikation. Damit sind Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25 % Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurückzuzahlen. Der Teilnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass der Aufwand geringer war oder nicht angefallen ist.
  • Wird innerhalb eines Jahres nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer in dem Jahr vor der Veranstaltung gedopt war, ist eine nachträgliche Disqualifikation möglich.
  • Bei einem schwebenden Doping-Verfahren kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden, wenn ein begründeter Dopingverdacht vorliegt. Damit sind Forderungen auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche ausgeschlossen.
  • Die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung sind maßgebend bei einem Blutscreening.
  • Bis zur endgültigen Klärung eines Dopingverdachtes gilt die Unschuldsvermutung und die Verpflichtung aller Parteien, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers und des Veranstalters schaden können. Die Unterrichtung der DTU hat umgehend zu erfolgen.

  

Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
  • Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
  • Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese Ausdrücklich als verbindlich an.